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   OLG Düsseldorf, 12.11.2009 - I-2 U 88/08   

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OLG Düsseldorf, 12.11.2009 - I-2 U 88/08 (https://dejure.org/2009,21288)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.11.2009 - I-2 U 88/08 (https://dejure.org/2009,21288)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. November 2009 - I-2 U 88/08 (https://dejure.org/2009,21288)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InstGE 11, 193
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 32/99

    Biegevorrichtung; Rechte des Vorbenutzers eines Patents

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.2009 - 2 U 88/08
    Damit soll verhindert werden, dass ein vom Vorbenutzer redlich erworbener Besitzstand durch die nachträgliche Gewährung eines Schutzrechtes zerschlagen wird (BGH, GRUR 2002, 231, 233 - Biegevorrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2009 - 2 U 89/08

    Voraussetzungen eines Vorbenutzungsrechts i.S. von § 12 PatG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.2009 - 2 U 88/08
    Die Beklagte zu 2. stellt an ihrem Firmensitz in Ö Tabletten her, welche sie seit Juni 2006 in D unter den Bezeichnungen "B 0, 1 mg" und "B 0, 2 mg" vertreiben lässt, zunächst durch die Beklagte zu 1, später - zu einem nach den Feststellungen des Landgerichts nicht näher bezeichneten Zeitpunkt - stattdessen durch die C Arzneimittel GmbH (die Beklagte des Parallelverfahrens I - 2 U 89/08 ist).
  • BGH, 17.11.1970 - X ZR 13/69

    Begriff des Herstellens bei Herstellung von Druckmechaniken durch Zulieferer -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.2009 - 2 U 88/08
    Für den Bereich der unmittelbaren Vorbenutzung, um den es im Streitfall geht, ist dementsprechend anerkannt, dass ein dem Hersteller oder Lieferanten (hier: der Beklagten zu 2.) zustehendes Vorbenutzungsrecht selbstverständlich auch den nachfolgenden Handelsstufen (hier: der Beklagten zu 1.) zugute kommt, indem die vom Vorbenutzungsberechtigten bezogenen (wegen § 12 PatG rechtmäßig in den Verkehr gelangten) Gegenstände anschließend gewerblich frei weiter angeboten, vertrieben und gebraucht werden dürfen (BGH, Urteil vom 17.11.1970 - X ZR 13/69; Benkard, PatG GebrMG, 10. Auflage, § 10 PatG Rdnr. 4; Busse, PatG, 6. Aufl., § 12 PatG, Rdnr. 47; Schulte, PatG EPÜ, 8. Aufl., § 12, Rdnr. 23).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - 15 U 49/16

    Schutzumfang einer vorbenutzten Ausführungsform

    Dort ist anerkannt, dass ein Vorbenutzungsrecht, das einem Hersteller oder Lieferanten zusteht, den nachfolgenden Handelsstufen - als abgeleitetes Recht - zugutekommt, indem die Erzeugnisse frei gewerblich weiter angeboten, vertrieben und gebraucht werden dürfen (BGH, GRUR 2012, 895 - Desmopressin; OLG Düsseldorf, InstGE 11, 193).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2009 - 2 U 89/08

    Voraussetzungen eines Vorbenutzungsrechts i.S. von § 12 PatG

    Die BGmbH (die Beklagte zu 2. des Parallelverfahrens I - 2 U 88/08) stellt an ihrem Firmensitz in Ö Tabletten her, welche sie seit Juni 2006 in D unter den Bezeichnungen "C 0, 1 mg" und "C 0, 2 mg" vertreiben lässt, zunächst durch die E Pharma D GmbH (die Beklagte zu 1. des Parallelverfahrens I - 2 U 88/08), später - zu einem nach den Feststellungen des Landgerichts nicht näher bezeichneten Zeitpunkt - stattdessen durch die Beklagte.

    Entscheidend ist jedoch, dass die E Pharma D GmbH tatsächlich der Vertriebspartner der BGmbH für neuartige A-Tabletten war, weswegen die Klägerin ihre parallele Gebrauchsmusterverletzungsklage (I - 2 U 88/08) eben auch gegen die E Pharma D GmbH gerichtet hat.

  • LG München I, 03.08.2022 - 21 O 15036/20

    Überwiegend erfolgreiche Gebrauchsmusterverletzungsklage

    Dort ist anerkannt, dass ein Vorbenutzungsrecht, das einem Hersteller oder Lieferanten zusteht, den nachfolgenden Handelsstufen - als abgeleitetes Recht - zugutekommt, indem die Erzeugnisse frei gewerblich weiter angeboten, vertrieben und gebraucht werden dürfen (OLG Düsseldorf GRUR 2018, 814, Rn. 106 - Schutzverkleidung für funktechnische Anlagen, mit Verweis auf BGH, GRUR 2012, 895 - Desmopressin; OLG Düsseldorf, InstGE 11, 193).
  • LG Düsseldorf, 29.03.2012 - 4a O 175/10

    Filmträger II

    Da das Vorbenutzungsrecht neben dem Vorbenutzungsberechtigten selbst auch seinen Abnehmern auf den nachfolgenden Handelsstufen zugute kommt (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 11, 193 - Desmopression-Tablette; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 5. Auflage, Rz. 1321), kann sich die Beklagte hinsichtlich der Filme, die durch die A GmbH codiert wurden, als deren Abnehmerin auf ein privates Vorbenutzungsrecht berufen (vgl. insbesondere Anlage K 12 ["V"]).
  • LG Düsseldorf, 29.03.2012 - 4a O 113/10

    Filmträger

    Da das Vorbenutzungsrecht neben dem Vorbenutzungsberechtigten selbst auch seinen Abnehmern auf den nachfolgenden Handelsstufen zugute kommt (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 11, 193 - Desmopression-Tablette; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 5. Auflage, Rz. 1321), kann sich die Beklagte hinsichtlich der Filme, die durch die T. P. GmbH codiert wurden, als deren Abnehmerin auf ein privates Vorbenutzungsrecht berufen (vgl. insbesondere Anlage K 12 ["Harry Potter und der Feuerkelch"]).
  • LG Düsseldorf, 14.06.2016 - 4a O 284/10

    Hubstütze für Wohnmobile

    Zutreffend ist, dass ein Vorbenutzungsrecht neben dem Vorbenutzungsberechtigten selbst auch seinen Abnehmern auf den nachfolgenden Handelsstufen zugutekommt (BGH, GRUR 2012, 895, 898 - Desmopressin; OLG Düsseldorf, InstGE 11, 193 - Desmopression-Tablette).
  • LG Düsseldorf, 09.07.2019 - 4b O 146/17

    Rasierklingenkartusche 2

    Der Beklagten steht ein eigenes Vorbenutzungsrecht zu, sie kann sich zudem auch auf ein Vorbenutzungsrecht der Lieferantin A berufen, da ein dem Lieferanten und Hersteller zustehendes Vorbenutzungsrecht auch den nachfolgenden Handelsstufen zugutekommt, vgl. BGH Urt. v. 17.11.1970 - X ZR 13/69, BeckRS 1970, 00220; OLG Düssseldorf, InstGE 11, 193, juris Rz. 71. § 12 Abs. 1 PatG bestimmt, dass die Wirkung des Patents gegen denjenigen nicht eintritt, der zur Zeit der Anmeldung bereits im Inland die Erfindung in Benutzung genommen oder die dazu erforderlichen Veranstaltungen getroffen hat.
  • LG Düsseldorf, 09.07.2019 - 4b O 99/18

    Rasierklingenkartusche

    Die Beklagte kann sich mit Erfolg auf ein Vorbenutzungsrecht ihres Lieferanten, des Herstellers der angegriffenen Ausführungsform A, berufen, da ein dem Lieferanten und Hersteller zustehendes Vorbenutzungsrecht auch den nachfolgenden Handelsstufen zugute kommt, vgl. BGH Urt. v. 17.11.1970 - X ZR 13/69, BeckRS 1970, 00220; OLG Düssseldorf, InstGE 11, 193, juris Rz. 71. Gemäß § 12 Abs. 1 PatG tritt die Wirkung des Patents gegen denjenigen nicht ein, der zur Zeit der Anmeldung bereits im Inland die Erfindung in Benutzung genommen oder die dazu erforderlichen Veranstaltungen getroffen hat.
  • LG Düsseldorf, 09.07.2019 - 4b O 157/17

    Rasierklingenkartusche 3

    Die Beklagte kann sich mit Erfolg auf ein Vorbenutzungsrecht ihres Lieferanten, des Herstellers der angegriffenen Ausführungsformen A, berufen, da ein dem Lieferanten und Hersteller zustehendes Vorbenutzungsrecht auch den nachfolgenden Handelsstufen zugutekommt, vgl. BGH Urt. v. 17.11.1970 - X ZR 13/69, BeckRS 1970, 00220; OLG Düssseldorf, InstGE 11, 193, juris Rz. 71. § 12 Abs. 1 PatG, der nach § 13 Abs. 3 GebrMG auch auf Gebrauchsmuster Anwendung findet, bestimmt, dass die Wirkung des Schutzrechts gegen denjenigen nicht eintritt, der zur Zeit der Anmeldung bereits im Inland die Erfindung in Benutzung genommen oder die dazu erforderlichen Veranstaltungen getroffen hat.
  • LG Düsseldorf, 31.05.2012 - 4b O 157/06

    Verbrennungsmotor-Auslassventil

    Es reicht demnach nicht aus, dass der erfindungsgemäße Erfolg sich rein zufällig oder unerkannt eingestellt hat, wobei jedoch nicht erforderlich ist, dass die naturwissenschaftlichen Ursachen, die für den Erfolg verantwortlich sind, erkannt wurden (OLG Düsseldorf, InstGE 11, 193 - Desmopressintablette).
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